04.03.2014 · Nachricht · Kürzung des Ruhegehalts nach Versorgungsausgleich
Eine Ruhestandsbeamtin, deren Ruhegehalt nach Ehescheidung aufgrund Versorgungsausgleichs gekürzt ist, kann auch, wenn sie vom Tod ihres geschiedenen Ehemannes erst Jahre später erfährt, die weitere Kürzung nur für die Zukunft abwenden. Deshalb ist es ratsam, sich auch bei einer Ehescheidung über die persönlichen Verhältnisse des geschiedenen Ehepartners auf dem Laufenden zu halten(VG Koblenz 24.1.14, 5 K 862/13.KO, nicht rechtskräftig).
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20.02.2014 · Fachbeitrag ·
Übersehene Anrechte
1. Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderungsmöglichkeit nach § 51 VersAusglG. Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Ausgangsverfahren übersehene, ...
20.02.2014 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Altersversorgung
Sachleistungen der betrieblichen Altersversorgung (hier: Stromdeputat) unterfallen nicht dem Versorgungsausgleich (BGH 4.9.13, XII ZB 296/13, FamRZ 13, 1795, Abruf-Nr. 133165 ).
21.01.2014 · Fachbeitrag ·
Externe Teilung
1. Zur Bewertung eines auf beitragsorientierter Leistungszusage beruhenden Versorgungsanrechts (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG) im VA. 2. Verlangt der Versorgungsträger berechtigterweise die Durchführung der externen Teilung, hat das Familiengericht – wenn es keine Ausschlussfrist nach § 222 Abs. 1 FamFG setzt – jedenfalls mit Blick auf seine Hinwirkungspflicht nach § 28 Abs. 1 FamFG den ausgleichsberechtigten Ehegatten dazu aufzufordern, sich bezüglich der Wahl einer Zielversorgung zu erklären. 3. Der zum ...
17.12.2013 · Fachbeitrag ·
Regelung durch Vereinbarung
1.Zur Anpassung eines ehevertraglichen Verzichts auf den Versorgungsausgleich an geänderte Verhältnisse im Wege der Ausübungskontrolle. 2.Im Rahmen der Ausübungskontrolle kann dem ausgleichsberechtigten Ehegatten ...
21.11.2013 · Fachbeitrag ·
Rentenkürzung
Haben die geschiedenen Ehegatten Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche durch eine vereinbarte Einmalzahlung abgefunden, kommt eine Anpassung der Rentenkürzung wegen Unterhalts jedenfalls nicht in Betracht, ...
21.11.2013 · Fachbeitrag ·
Härteklausel
Eine befristete Herabsetzung des Versorgungsausgleichs ist nicht bereits deshalb geboten, weil das Verfahren über den Versorgungsausgleich ausgesetzt war und dem ausgleichspflichtigen Ehegatten, wäre über den Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.09 geltenden Recht entschieden worden, das sog. Rentnerprivileg (§ 101 Abs. 3 SGB VI a.F.) zugutegekommen wäre (BGH 13.2.13, XII ZB 527/12, FamRZ 13, 690, Abruf-Nr. 130816 ).