Der EuGHMR (FamRZ 10, 103) und das BVerfG (FamRZ 10, 1403) haben durch das bisher geltende deutsche Recht eine Diskriminierung von Vätern außerehelich geborener Kinder beim Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge festgestellt. Am 31.1.13 beschloss der Bundestag daher das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (BT-Drucksache 17/11048). Der Bundesrat hat keinen Einspruch erhoben. Das Gesetz tritt einen Monat nach seiner bisher nicht erfolgten Verkündung in Kraft. Der ...
Bei der Entscheidung über die Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB ist dem mit dem Wohl der Kinder in engem Zusammenhang stehenden Schutz der sorgebrechtigten Bezugsperson vor Gefahren für Leib und Leben ...
Eine Umgangsregelung ohne Übernachtung ist keine Einschränkung nach § 1684 Abs. 4 BGB, wenn nicht aufgrund großer Entfernung der Wohnorte von Umgangsberechtigtem und Kind eine faktische Umgangseinschränkung ...
Allein die Möglichkeit, als Alleinerziehende nach § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG für zwei weitere Monate (insgesamt somit für 14 Monate) Elterngeld zu beziehen, rechtfertigt es nicht, gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB das gemeinsame elterliche Sorgerecht teilweise aufzuheben und der alleinerziehenden Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zu übertragen (OLG Karlsruhe 14.2.13, 2 UF 272/12) .
Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, ist die nicht mehr mit dem rechtlichen Vater verheiratete Mutter im Vaterschaftsanfechtungsverfahren des rechtlichen Vaters nicht vertretungsbefugt. Es bedarf einer ...
Das BVerfG hat heute das Adoptionsrecht von Homosexuellen gestärkt: Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstößt gegen das Recht auf Gleichbehandlung (BVerfG 19.2.13, 1 BvL 1/11 1 BvR 3247/09
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Zu dem am 31.1.13 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Gesellschaft ist in den vergangenen Jahren bunter und offener geworden. Der Anteil der nicht-ehelichen Kinder hat sich in den letzten rund 20 Jahren mehr als verdoppelt. Das neue Sorgerecht nimmt den gesellschaftlichen Wandel auf. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl.