Das Thema der Verfahrenskostenhilfe ist in fast allen Familienverfahren relevant und wirft immer wieder dieselben Fragen auf: Welche Voraussetzungen müssen dargelegt und unter Beweis gestellt werden? Wie kann der Vorwurf des Mutwillen entkräftet werden? Die Antworten liefert Ihnen RiOLG Eva Bode im IWW-Webinar Familienrecht am 07.11.2018. Sie erhalten einen systematischen Überblick über die Voraussetzungen zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Außerdem profitieren Sie von konkreten Hilfen zur Berechnung.
Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz berechnet. Ausnahme: Dieser Zeitraum verschiebt sich bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust.
Wenn eine ausländische Rechtsordnung wie z. B. das australische Recht die Erteilung eines sog. Fantasienamens zulässt, kann dieses Recht nicht nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB als das auf den Familiennamen anwendbare Recht ...
Der BGH hat entschieden, welche Konsequenzen es hat, wenn eine gerichtliche Anordnung nicht beachtet wird, die mit Zwangsgeld nach § 35 FamFG durchgesetzt werden kann.
Erfolgreich ist die Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab 2001 (FG Hamburg 31.7.18, 1 K 92/18).
Ihnen fehlen noch Nachweise für die FAO-Fortbildung im Familienrecht? Kein Problem, am 12.09. können Sie an dem Webinar „Kein Kampf auf verlorenem Posten: Wie Sie Unterhaltsüberzahlungen verhindern und ...
Teilungsversteigerung: So agieren Sie erfolgreich!
Wie geht man eine Teilungsversteigerung strategisch richtig an? Welcher Antrag soll wann wie gestellt werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die neue Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv – mit konkreten Handlungsempfehlungen, Fallbeispielen, Musterformulierungen u.v.m.
Wenn der Versicherer Ersatzansprüche kürzt, sind gute Argumente gefragt. Die Sonderausgabe von VA Verkehrsrecht aktuell liefert sie Ihnen! Sie erfahren u.a, was die Gerichte zu Zulassungs- und Abschleppkosten sagen und welche Erstattung Sie verlangen können.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Wenn ein Kind mithilfe einer Leihmutter unter Verwendung einer anonymen Eizellspende im Ausland geboren wurde, ist § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB nicht anwendbar. Denn bei der Zuhilfenahme von Eizellspende und Leihmutterschaft handelt es sich nicht um eine gesetzes- oder sittenwidrige Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme (OLG München 19.2.18, 33 UF 1152/17, Abruf-Nr. 202357 ).