Der BGH hat entschieden, dass eine (Stiefkind-)Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter bei fehlender rechtlicher Vaterschaft grundsätzlich nur ausgesprochen darf, wenn das Familiengericht dem leiblichen Vater zuvor die Möglichkeit gegeben hat, sich am Adoptionsverfahren zu beteiligen. Möglicher leiblicher Vater kann dabei auch ein Samenspender sein (BGH 18.2.15, XII ZB 473/13).
Die Bundesregierung lässt dass Existenzminimum steuerfrei. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ...
Als verantwortliche Redakteurin von FK, die ich selber aus Haltern am See stamme, möchte ich - auch im Namen des IWW Instituts - allen Angehörigen der Opfer des tragischen Flugzeugunglücks unsere Anteilnahme und ...
Das VG hat einen Anspruch der Kläger auf Bezuschussung der Elternbeiträge für die Betreuung ihrer Söhne im Waldorfkindergarten dem Grunde nach bejaht, weil die Stadt gleichheitswidrig die Betreuung in ihren (städtischen) Kindergärten beitragsfrei anbietet. Auf den Antrag der Kläger hat das VG die Stadt daher zur Neubescheidung ihres Antrags auf Gewährung eines Zuschusses zu den Elternbeiträgen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet. Soweit die Kläger von der Stadt die Erstattung ...
Erschöpft sich die Begründung einer Kostenentscheidung in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit gem. § 81 FamFG in der Nennung der herangezogenen Normen, ohne die Erwägungen für die Ermessensausübung ...
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Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sog. Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im geschriebenen Recht, an der es fehlt (BVerfG 24.2.15, 1 BvR 472/14).