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  • · Nachricht · Politik

    Beschlossen: Mehr Leistungen für Familien: Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld

    | Die Bundesregierung lässt dass Existenzminimum steuerfrei. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Das geplante Gesetz erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, hebt die Bundesregierung das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 an. Außerdem steigt der Kinderzuschlag ab dem 1.7.16. |

     

    Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

    Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.354 EUR und steigt 2015 um 118 EUR und 2016 um weitere 180 EUR.

     

    Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 EUR und steigt 2015 um 144 EUR und 2016 um weitere 96 EUR.

     

    Diese Freibeträge stellen sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt von Erwachsenen und Kindern nicht besteuert.

    Kindergeld und Kinderzuschlag

    Außerdem erhöht die Bundesregierung das Kindergeld rückwirkend ab dem 1. 1.15 um 4 EUR pro Monat und ab 1.1.16 um weitere 2 EUR pro Monat. Ab 1.7.16 soll der Kinderzuschlag um 20 EUR pro Monat erhöht werden.

     

    Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 25.3.15, http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/03/2015-03-24-kabinett-anhebung-grund-und-kinderfreibetrag.html

    Quelle: ID 43284643