Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Ma gennt sisch, ma hülft sisch!“, so sagt der Rheinländer gern.
Warum derartiger Altruismus in gewissen Fällen nicht angezeigt ist, hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 3.7.25 (20 UFH 1/25) entschieden.
Das AG im beschaulichen baden-württembergischen Ettlingen, immerhin große Kreisstadt, ist bezüglich Personaldichte überschaubar ausgestattet. Fünf Richterinnen und Richter an der Zahl sorgen dort dafür, das Recht durchzusetzen. Man tauscht sich fachlich aus, verbringt „unzählige Mittagspausen“ miteinander und duzt sich: ein Bild kollegialer Harmonie.
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