24.08.2026 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Immobilien
Das Wohnrecht ist eine gern genutzte Gestaltung, um in der eigenen Immobilie wohnen zu bleiben, wenn das Eigentum – z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – bereits übertragen werden oder einer anderen Person eine gesicherte Rechtsposition zum Wohnen verschafft werden soll. Auch die individuelle Altersversorgung oder die Kapitalbeschaffung können Motivation für die Vereinbarung eines Wohnrechts sein.
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24.08.2026 · Nachricht aus ErbBstg · Grundbuchberichtigung
Das OLG München hatte sich in seinem Beschluss vom 22.7.26 (34 Wx 140/26 e, Abruf-Nr. 255513 ) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein englisches Zwei-Zeugen-Testament nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zur Grundbuchberichtigung nach einem Todesfall genügen kann.
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24.08.2026 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachfolgeberatung
Der Familienpool hat sich in der Nachfolgeberatung als vielseitiges Gestaltungsinstrument etabliert, mit dem Vermögen gebündelt und vor „Zersplitterung“ geschützt schrittweise steuerbegünstigt auf die nachfolgende Generation übertragen werden kann. Kern nahezu jeder Gestaltung ist dabei die Frage nach der richtigen Rechtsform. Diese Entscheidung determiniert Haftungsfragen, die Möglichkeit der Beteiligung minderjähriger Familienmitglieder, die Ertrag-, Gewerbe- und GrESt-Belastung ...
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24.08.2026 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kapitalgesellschaften
Die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG gehört zum Kernhandwerkszeug jeder erbschaft- und schenkungsteuerlichen Beratung, die GmbH-Beteiligungen betrifft. Entbehrlich ist sie regelmäßig nur in den Fällen, in denen ein zeitnaher Verkauf unter fremden Dritten stattgefunden hat oder ein Verkehrswertgutachten erstellt wird. In der Praxis regelmäßig streitanfällig ist dabei die Frage, welche Aufwands- und ...
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24.08.2026 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbengemeinschaft
Entstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind diese als Kosten der Nachlassverteilung gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen war – so der BFH mit Urteil vom 11.3.26 (II R 10/23).
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24.08.2026 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Umsatzsteuer
Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit einer schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen angefallen sind, berechtigen die Gesellschaft nicht zum Vorsteuerabzug – so lautet ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg vom 11.3.26, gegen das aber bereits die Revision vorliegt (14 K 1829/23, nrkr.).
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21.08.2026 · Nachricht aus ErbBstg · Grundbuchberichtigung
Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 8.6.26 (19 W 27/26, Abruf-Nr. 255512 ) entschieden, dass das Grundbuchamt zum Nachweis der Erbfolge trotz Vorliegens eines notariellen Testaments einen Erbschein verlangen darf, wenn das notarielle Testament keine ausreichende Identitätsfeststellung des Erblassers ermöglicht.
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14.08.2026 · Nachricht aus ErbBstg · IWW-Webinare am 9.10.26 und am 23.10.26
Die Themen Unternehmensnachfolge und Umwandlung sind in der Praxis untrennbar miteinander verbunden. Wer in diesem Bereich tätig ist, muss nicht nur zivilrechtlich und erbschaftsteuerlich „sattelfest“ sein. Auch die Anpassung der Unternehmensstruktur sollte dann unbedingt zum Handwerkszeug des Beraters gehören. Dr. Katrin Dorn und Lars Mayer zeigen Ihnen in diesen beiden Webinaren auf, welche Risiken man in diesem Bereich kennen sollte und welche Gestaltungsmodelle für eine optimale ...
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28.07.2026 · Nachricht aus KP · KI-Impulse
Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools und liefern sofort umsetzbare Ideen für den Kanzleialltag.
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23.07.2026 · Fachbeitrag aus ErbBstg · BGH stärkt Rechte des Vertragserben
Der bloße Vorbehalt eines Rücktrittsrechts im Erbvertrag hindert den im Erbvertrag eingesetzten Erben nicht daran, lebzeitige Schenkungen des Erblassers nach dessen Tod gemäß § 2287 Abs. 1 BGB zurückzufordern — wie der BGH jüngst in seiner Entscheidung vom 8.7.26 (IV ZR 256/25) klargestellt hat. Der BGH stärkt damit den Schutz des Vertragserben erheblich und sorgt für mehr Rechtsklarheit.
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