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  • 27.05.2026 · Nachricht · Vorsorgevollmacht

    Anzeichen einer Demenz heißt noch nicht „geschäftsunfähig“: Vorsorgevollmacht nur dann unwirksam, wenn die..

    „Ausgebootete“ Kinder wollten ihre Mutter unter Betreuung stellen „Ausgebootete“ Kinder wollten ihre Mutter unter Betreuung stellen In seinem Beschluss vom 21.1.26 (XII ZB 182/25, Abruf-Nr. 252670 ) hatte sich der BGH mit den Voraussetzungen für die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit bei Erteilung oder Widerruf einer Vorsorgevollmacht zu beschäftigen. Bei der vermögenden Mutter F zeigten sich Anzeichen einer Demenz, was von einigen Kindern zum Anlass genommen wurde, die Einrichtung einer Betreuung zu beantragen und den Widerruf der ihnen gegenüber erteilten Generalvollmacht infrage zu stellen. Doch der BGH spielte nicht mit.