27.05.2026 · Nachricht · Dingliches Verfügungsgeschäft
Bloßer Vertragsabschluss noch kein Verstoß gegen die Behaltensfrist bei erbschaftsteuerbegünstigtem Vermögen
Das FG Münster (12.12.25, 3 K 695/24 Erb; Rev. BFH II R 1/26) ist – anders als die Finanzverwaltung in den ErbStR – zu der Überzeugung gelangt, dass für die Einhaltung der erbschaftsteuerlichen Behaltensfrist i. S. d. § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (aktuell: § 13a Abs. 6 ErbStG) bei Veräußerung des begünstigten Vermögens das dingliche und nicht das schuldrechtliche Geschäft maßgeblich ist. Allein der Abschluss eines schuldrechtlichen Kaufvertrags führe bei der Veräußerung von Kommanditanteilen im Streitfall nicht zum Wegfall des Verschonungsabschlags.
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