27.05.2026 · Nachricht · Familiengericht
Genehmigung einer Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind
Die alleinsorgeberechtigte Mutter hatte nach dem Tod des Kindsvaters im Ausland die Erbschaft für das Kind ausgeschlagen und hierfür die erforderliche familiengerichtliche Genehmigung beantragt. Sie begründete dies damit, dass ihr die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen unbekannt seien und möglicherweise erhebliche Schulden bestünden. Das Amtsgericht verweigerte die Genehmigung. Eine Überschuldung des Nachlasses sei nicht ausreichend nachgewiesen worden. Zu Unrecht, wie das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 26.3.26 (9 WF 5/25, Abruf-Nr. 254133 ) festgestellt hat.
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