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  • 25.07.2025 · Nachricht · Personengesellschaft

    Berücksichtigung angemessener GGf-Vergütung bei der Lohnsumme

    | Laut FG Münster (14.4.25, 3 K 483/24 F; Rev. BFH II R 28/25, Abruf-Nr. 249207 ) sind bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten Vergütungen grundsätzlich einzubeziehen. Auf die ertragsteuerliche Qualifikation als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit kommt es danach nicht an. Maßgeblich sei vielmehr die handelsrechtliche Behandlung als Aufwand i. S. d. § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, soweit die vertraglich vereinbarten und tatsächlich gezahlten Vergütungen angemessen sind. |