· Fachbeitrag · Vermögensnachfolge
Umwandlung in begünstigtes Vermögen: Betriebsaufspaltung als Rettungsanker
von Hans Günter Christoffel, Steuerberater, Bornheim
| Die Betriebsaufspaltung birgt in der Praxis manches Gefahrenpotenzial. Daher ist sie sowohl bei Mandanten als auch bei Steuerberatern nicht beliebt. Sie kann aber auch eine Wohltat sein, wenn sie dazu genutzt wird, vermieteten Grundbesitz in begünstigtes Vermögen umzuwandeln. Nachfolgend wird ein solcher Gestaltungsfall aus der Praxis dargestellt. |
1. Ausgangssachverhalt
Mutter M ist Eigentümerin eines Hotelgrundstücks, das sie an die A-GmbH der Tochter T vermietet hat. Bei M befindet sich das Grundstück im Privatvermögen. T betreibt in der Rechtsform der GmbH das von M gemietete Hotel. T ist alleinige Gesellschafterin der GmbH. Nach einem Sachverständigengutachten beträgt der Grundbesitzwert des Hotelgrundstücks 10 Mio. EUR. Die A-GmbH hat im vereinfachten Ertragswertverfahren einen Wert von 6 Mio. EUR. Die Anschaffungskosten für die Anteile an der A-GmbH haben bei T 100.000 EUR betragen. M beabsichtigt, ihrer Tochter das Hotelgrundstück zu schenken. Hierbei soll eine Gestaltung gewählt werden, die eine eventuelle Schenkungsteuer vermeidet.
2. Gestaltungsberatung
- Schritt 1: M und T gründen eine B-GmbH & Co. KG, an der beide als Kommanditisten mit jeweils 50 % beteiligt sind. Die Kommanditeinlage soll bei beiden jeweils 5.000 EUR betragen. Die Komplementär-GmbH ist an der B-GmbH & Co. KG weder vermögensmäßig noch ertragsmäßig beteiligt. Sie hat auch kein Stimmrecht. Die Anteile an der Komplementär-GmbH werden von M und T mit jeweils 12.500 EUR hälftig gehalten, wobei die Stammeinlagen voll eingezahlt werden. Im Anschluss an die Gründung der B-GmbH & Co. KG werden die Anteile an der Komplementär-GmbH in die KG eingebracht, und zwar durch Buchung über die gesamthänderisch gebundene Rücklage.
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