Im letzten IWW-Webinar Erbfolgebesteuerung hat in einer der Fragerunden ein Teilnehmer von mir wissen wollen, ob eine ausstehende Forderung auf Einzahlung des Stammkapitals bei einer GmbH bei der Ermittlung des Substanzwerts der GmbH-Anteile als Forderung anzusetzen sei. Dies hätte zur Folge, dass die Forderung zu den Finanzmitteln rechnen würde, was unter Umständen dazu führen könnte, dass der 90 %-Test nicht bestanden wird. Folglich wären die GmbH-Anteile dann nicht begünstigungsfähig (§ 13b Abs. 2 S.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist bisher kaum Gegenstand grundsätzlicher Entscheidungen des BFH geworden. Ein Revisionsverfahren gegen ein Urteil des FG Düsseldorf (12.12.18, 4 K 108/18 F) hat dem BFH nun ...
Die effektive Nutzung der Freibeträge des ErbStG ist eine der wichtigen Gestaltungsaufgaben der Nachfolgeplanung. Neben den persönlichen Freibeträgen gemäß § 16 ErbStG stehen hierzu auch die sachlichen ...
Wiederverheiratungs- und Wohlverhaltensklauseln werden in Testamenten insbesondere angeordnet, um ungewünschte Verhaltensweisen von begünstigten Personen zu sanktionieren. Derartige Klauseln haben daher eine nicht zu unterschätzende verhaltenslenkende Wirkung. Zugleich kann diesen Klauseln eine erbschaftsteuerlich günstige Wirkung zukommen. Denn durch eine effektivere und ggf. postmortale Nutzung von Freibeträgen lässt sich weiteres Potenzial erschließen. Hierauf blickt der nachfolgende Beitrag.
Bei vererbten Rentenbezugsrechten stellt sich immer die Frage nach der Besteuerung. Auch bei Basisrenten („Rürup-Renten“) kann diese Problematik auftreten. Verstirbt der Versicherungsnehmer und umfasst der ...
Zivilrechtlich haben Personengesellschaftsanteile einen besonderen Charakter, da sie nicht in ein Gesamthandsvermögen fallen können. Dieses generelle Problem hat auch Folgen für die steuerliche Behandlung.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde § 10 Abs. 6 ErbStG um einige Sätze ergänzt. Zusammen mit § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG ist es das Bestreben des Gesetzgebers, steuerliche Abzüge korrespondierend nur insoweit zu gewähren, wie Erwerbsgegenstände keiner Steuerbefreiung unterliegen. Betrachtet man den neu formulierten § 10 Abs. 6 ErbStG aber genau, tut sich hier eine Lücke auf, die unerwartete Gestaltungsoptionen eröffnet.