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  • · Fachbeitrag · Testamente

    Der positive steuerliche Effekt von Wiederverheiratungsklauseln in Testamenten

    von Dr. Thomas Stein, Rechtsanwalt/Steuerberater, Ulm

    | Wiederverheiratungs- und Wohlverhaltensklauseln werden in Testamenten insbesondere angeordnet, um ungewünschte Verhaltensweisen von begünstigten Personen zu sanktionieren. Derartige Klauseln haben daher eine nicht zu unterschätzende verhaltenslenkende Wirkung. Zugleich kann diesen Klauseln eine erbschaftsteuerlich günstige Wirkung zukommen. Denn durch eine effektivere und ggf. postmortale Nutzung von Freibeträgen lässt sich weiteres Potenzial erschließen. Hierauf blickt der nachfolgende Beitrag. |

    1. Wiederverheiratungsklausel in der Vermächtnislösung

    Wiederverheiratungsklauseln bewirken, dass der länger lebende Ehegatte im Falle seiner erneuten Heirat seine durch Verfügung von Todes wegen erworbenen Vermögenswerte ganz oder teilweise an im Testament anschlussbegünstigte Personen herausgeben muss. Hierbei gibt es zwei Lösungsansätze:

     

    • Wiederverheiratungsklauseln in Form der Vor- und Nacherbschaftslösung
           

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