Bei den zu beratenden Mandanten handelt es sich um Ehegatten, die zwei Kinder haben und über erhebliches Vermögen verfügen. Bei Errichtung der Verfügung von Todes wegen ist ungewiss, welches Vermögen für eine vorweggenommene Erbfolge sicher zur Verfügung stehen wird. Auch ist noch nicht absehbar, welches Kind sich als geeignet erweisen wird, schon in jüngeren Jahren Vermögen zu erhalten. Wären die angesprochenen Unklarheiten nicht vorhanden, könnte eine Vermögenszuordnung bereits zum jetzigen Zeitpunkt ...
Unter einer Patchworkfamilie versteht man eine Familie, in der von unterschiedlichen Eltern stammende Kinder leben, die aus der aktuellen oder einer früheren Beziehung der Partner hervorgegangen sind.
Gehört ein Grundstück zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen, löst die Übertragung auf einen nahen Angehörigen bekanntermaßen die Realisierung stiller Reserven aus, die den betrieblichen Gewinn ...
Um das private Vermögen langfristig zu erhalten, sollte bereits frühzeitig über die optimale Vermögensstrukturierung nachgedacht werden. So können nicht nur Streitigkeiten „im Keim erstickt“, sondern auch Steuervorteile bestmöglich genutzt werden. Mangelnde Entschlussfreudigkeit der Mandanten und Rechtsirrtümer erschweren jedoch oftmals die maßgeschneiderte Beratung. Hinzu kommen im Einzelfall familiäre Besonderheiten, die bei der Nachfolgeplanung zu berücksichtigen sind. Grund genug, die ...
Der unentgeltliche Zuwendungsnießbrauch an GmbH-Beteiligungen ist eine häufig genutzte Gestaltung, die auf die Versorgung von Angehörigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge abzielt. Aus wirtschaftlicher Sicht ...
Berliner Testamente sind wegen der Versorgungswirkung für den länger lebenden Ehegatten beliebt. Dieser Versorgungsaspekt ist allerdings mit einer gewissen steuerlichen Nachteilhaftigkeit behaftet, da nach dem ...
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
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Die Steuerbefreiung für das „Familienheim“ ist ein wahrer Klassiker im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sie ist von besonderem Interesse, wenn der Wert des Familienheims die persönlichen Freibeträge i. S. d. § 16 ErbStG übersteigt oder diese bereits ausgeschöpft sind. In der Praxis ist zu unterscheiden zwischen Übertragungen zu Lebzeiten – die steuerfrei nur unter Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnern möglich sind – und dem Erwerb von Todes wegen. Nur für Letzteren sieht das Gesetz ...