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  • 24.08.2026 · Nachricht · Grundbuchberichtigung

    Ein englisches Zwei-Zeugen-Testament kann nicht als ausreichender Erbnachweis anerkannt werden

    Das OLG München hatte sich in seinem Beschluss vom 22.7.26 (34 Wx 140/26 e, Abruf-Nr. 255513 ) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein englisches Zwei-Zeugen-Testament nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zur Grundbuchberichtigung nach einem Todesfall genügen kann.