Versorgungsleistungen, die das Kind aufgrund einer Vermögensübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge aus den Erträgen des übergebenen Vermögens an den nicht für dieses Kind kindergeldberechtigten ...
Die Mitwirkung des vertraglich eingesetzten Erben an der Aufhebung seiner Erbeinsetzung ist höchstpersönlich und kann nicht angefochten werden, BGH 20.12.12, IX ZR 56/12, n.v., Abruf-Nr. 130304 .
Rückblick: Das AG Ansbach hat die Klage einer Mutter auf Verlegung der Urne ihres verstorbenen Sohns an ihren eigenen Wohnort abgewiesen. Das LG hat diese Entscheidung bestätigt (LG Ansbach, 28.12.11, 1 S 1054/11).
Die Erbengemeinschaft ist lediglich eine gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit, der mit dem Nachlass ein Sondervermögen zugeordnet ist. Sie ist kein handlungsfähiges Rechtssubjekt. Allerdings ist die ...
Die Entscheidung eines Erben für oder gegen die Annahme einer Erbschaft kann vermögensrechtlich enorme Wirkung entfalten. Dies gilt vor allem für die Ausschlagung eines minderjährigen Kindes beziehungsweise seiner ...
Wenn der Versicherer Ersatzansprüche kürzt, sind gute Argumente gefragt. Die Sonderausgabe von VA Verkehrsrecht aktuell liefert sie Ihnen! Sie erfahren u.a, was die Gerichte zu Zulassungs- und Abschleppkosten sagen und welche Erstattung Sie verlangen können.
Exklusives Kooperationsangebot gültig bis 31.12.2026
ARBER & IWW: Gemeinsam für Ihren Fortbildungserfolg
Feste Seminarpakete decken selten genau das ab, was im Kanzleialltag gerade benötigt wird. Mit den ARBER-Paketen zum IWW-Vorteilspreis wählen Sie aus zahlreichen Online-Seminaren im Erbrecht oder Miet- und WEG-Recht genau die Themen, die zu Ihrer Praxis passen – gebündelt zu 10 oder 15 Stunden. Gestalten Sie Ihr persönliches Fortbildungspaket – praxisrelevant, flexibel und zum Vorteilspreis.
Ein Kreditinstitut darf in einer Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von dem Erben eines verstorbenen Kunden nicht verlangen, dass er seine Erbberechtigung mit einem Erbschein nachweist. Der Erbe muss die Möglichkeit haben, den Nachweis auch durch andere geeignete Dokumente zu erbringen (OLG Hamm 1.10.12, I-31 U 55/12, ZEV 12, 678, Abruf-Nr. 130246 ).