Der Begriff des „begünstigten Vermögens“ wird neu gefasst. Daher bleiben unter bestimmten Bedingungen die meisten Betriebe teilweise oder völlig von der Erbschaftsteuer befreit: Vererbtes Betriebsvermögen wird steuerlich geschont oder begünstigt. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen weitergeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. So will die Bundesregierung sicherstellen, dass Betriebe und Arbeitsplätze auch im Erbfall fortbestehen.
Ob eine im Zusammenhang mit einem Erbverzicht gewährte Zuwendung als Schenkung einzuordnen ist, hängt vorrangig vom Willen der Parteien ab. Kommt es dem Erblasser in erster Linie darauf an, dass der Empfänger der ...
Da die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO 650/2012) in Irland nicht gelten wird, bleibt das irische Recht und das irische internationale Privatrecht auch nach dem 17.8.15, an dem die EU-ErbVO in Kraft treten ...
Aufwendungen dafür, einen Ölschaden zu beseitigen, sind nicht steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen (FG Münster 30.4.15, 3 K 900/13 Erb).
1. Die zu § 14 HeimG entwickelten Grundsätze finden auch im Rahmen des diesen ersetzenden § 7 HGBP Anwendung. 2. Für die Erbeinsetzung der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes durch eine zu pflegende ...
Eine Friedhofsverwaltung kann nur gegen die Gestaltung einer Grabstätte vorgehen, wenn dies durch einen Belegungsplan mit Gestaltungsvorschriften ausdrücklich verboten wird (VG Berlin 23.6.15, VG 21 K 321.14).
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Wird eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann nicht wirksam auf das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden. Der damit verbundene Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist aufgrund des staatlichen Schutzauftrags gerechtfertigt (BVerfG 10.6.15, 2 BvR 1967/12).