27.07.2015 · Fachbeitrag ·
Anspruchsgrundlagen im Erbrecht
Der Beitrag gibt eine Übersicht über die erbrechtlichen Leistungsansprüche aus Vermächtnis (§ 2174 BGB), Pflichtteil (§§ 2303, 2305, 2325 und 2329 BGB), die des Vertragserben (§§ 2287 ff. BGB) sowie den Anspruch gegen vorläufige Erben (§ 1959 BGB).
27.07.2015 · Fachbeitrag ·
Zugewinnausgleich
Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist i.S. der Art. 15, 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren (BGH 13.5.15, IV ZB 30/14, Abruf-Nr. 177237 ).
27.07.2015 · Fachbeitrag ·
Annahme/Ausschlagung
Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB ...
16.07.2015 · Nachricht · Erbschaftsteuerrechtsreform
Die Bundesregierung hat am 8.7.15 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG beschlossen. Das BMF hat in seiner FAQ-Liste Antworten auf wichtige Fragen zu dem Gesetzentwurf aufgeführt.
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15.07.2015 · Nachricht · HeimG
Es kommt oft vor, dass ältere Menschen ihre Pflegekräfte als Erben einsetzen und hieraus Konflikte mit den Begünstigten und den Kindern der Erblasser resultieren. Wer das Personal seines (ambulanten) Alten- oder ...
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15.07.2015 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine ...
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13.07.2015 · Nachricht · Facebook
Das GNotKG wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen daher dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( https://www.facebook.com/groups/gnotkg/?fref=ts ). Unsere Gruppe, die bereits aus fast 200 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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