28.08.2013 · Fachbeitrag ·
Testamentsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker (TV) ist zu einer unentgeltlichen Verfügung nicht berechtigt, § 2205 S. 3 BGB. Das Grundbuchamt muss die Grenzen der Verfügungsbefugnis sorgfältig prüfen. Wenn die Gegenleistung an den Vermächtnisnehmer gezahlt wird, liegt eine Entgeltlichkeit nur vor, wenn der im Vertrag als solcher bezeichnete tatsächlich Vermächtnisnehmer ist und seine Einsetzung nicht widerrufen wurde. Andernfalls bedarf es der Zustimmung des Erben/der sonstigen Vermächtnisnehmer zur Verfügung. Im ...
13.08.2013 · Nachricht · Rechtsprechungsübersicht
Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Spiegel der Rechtsprechung für Testamentsvollstrecker für jedermann verfügbar zu machen.
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28.06.2013 · Fachbeitrag ·
Testamentsvollstreckung
Der Vermächtnisnehmer ist gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, wenn es zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers ...
28.05.2013 · Fachbeitrag ·
Ersatztestamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung endet, wenn der Erblasser das Nachlassgericht mit der Auswahl eines Ersatzvollstreckers beauftragt hat, dieses aber von dem ihm eingeräumten Ermessen (§ 2200 BGB) derart Gebrauch macht, dass es die Auswahl eines Testamentsvollstreckers ablehnt (OLG Zweibrücken 23.10.12, 3 W 120/12, NJW-RR 13, 261, Abruf-Nr. 131646 )
28.05.2013 · Fachbeitrag ·
Verwaltungsvollstreckung
Auch der Testamentsvollstrecker, dem nach § 2209 S. 1, Hs. 1 BGB nur die Verwaltung des Nachlasses ohne Zuweisung anderer Aufgaben übertragen wurde, ist im Zweifel befugt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen.
29.04.2013 · Fachbeitrag ·
Testamentsvollstrecker
Bedient ein Testamentsvollstrecker (TV) eigene Forderungen aus dem Nachlass, ohne sie dem Erben prüffähig darzutun, stellt dies einen wichtigen Grund für seine Entlassung aus dem Amt dar.
26.03.2013 · Nachricht · Entlassung aus dem Amt
Bedient ein Testamentsvollstrecker eigene Forderungen aus dem Nachlass (hier: angebliche Honorarforderungen), ohne diese dem Erben gegenüber in einer im Einzelnen nachvollziehbaren, geschweige denn prüffähigen Weise darzutun, stellt dies einen wichtigen Grund für die Entlassung aus dem Amt dar, sofern nicht jene Verbindlichkeit dem Erblasser bei der Berufung des Testamentsvollstreckers mindestens bekannt war, von ihm ernst genommen wurde und der Erblasser eine „formlose” Bedienung des ...
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