Nach der neuen EU-ErbVO gilt für die Nachfolge von Todes wegen grundsätzlich das letzte Wohnsitzrecht des Erblassers. Dies kann der Erblasser umgehen, indem er in seiner letztwilligen Verfügung sein Heimatrecht wählt. Wie er insoweit rechtswirksam verfügt, zeigt der folgende Beitrag.
Eine Untätigkeit der Parteien führt dann nicht zum Stillstand des Verfahrens gemäß § 204 Abs. 2 S. 2 BGB und folglich auch nicht zum Ende der Verjährungshemmung, wenn die Verfahrensleitung beim Gericht liegt, das ...
Der Anspruch auf Einsicht in die Patientenunterlagen geht nach dem Tod des Patienten auf die Erben über. Das Einsichtsrecht ist kein in vollem Umfang höchstpersönliches Recht, sondern enthält auch eine ...
Erben eines durch einen Flugzeugabsturz gestorbenen Passagiers können einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des verstorbenen Flugkapitäns haben (BGH 22.01.13, VI ZR 263/11, n.v.).
Die SPD-Fraktion setzt sich für die Menschenrechte älterer Menschen und die Erarbeitung einer entsprechenden UN-Konvention ein. „Eine spezifische Menschenrechtskonvention würde die teilnehmenden Staaten an ...
Die Bundesregierung will dem Fachkräftemangel in der Altenpflege mit einer Qualifizierungsoffensive entgegentreten. Der Gesetzentwurf (17/12327) sieht unter anderem vor, dass im Fall von entsprechenden Vorkenntnissen ...
Konfliktmandat im Familienrecht? So führen Sie richtig!
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Was geschieht mit E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen oder Kryptowährungen nach dem Tod? Die Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv zeigt Ihnen, wie Sie sicher und fundiert zum digitalen Nachlass beraten. Mit direkt nutzbaren Gestaltungstipps, Musterformulierungen und Checklisten.
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Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung, die der Auslegung zugänglich ist. Maßgebend ist, welcher Sinn der prozessualen Erklärung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger beizulegen ist. Deshalb ist bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH 24.1.13, VII ZR ...