Die Gewichtungsregelung des § 5 Abs. 4 FAO ist keine Ausnahmebestimmung. Jeder eingereichte Fall ist darauf zu prüfen, ob eine Minder- oder Höhergewichtung angezeigt ist. Soll von den in § 5 Abs. 1 FAO vorgegebenen Fallzahlen abgewichen werden, müssen tragfähige Anhaltspunkte vorliegen (BGH 8.4.13, AnwZ (Brfg) 54/11, Abruf-Nr. 131538 ).
Einstimmig hat der Bundestag am 18.4.13 einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung von Art. 98a GG (BT-Drucksache 17/1468) auf Empfehlung des Rechtsausschusses abgelehnt. Damit sollte es Notaren ermöglicht ...
Die Erbengemeinschaft kann mangels eigener Rechtsfähigkeit nicht Arbeitsvertragspartei sein. Die von der Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft entwickelten Grundsätze sind auf die ...
Das Nachlassgericht ist im Erbscheinsverfahren berechtigt, Übersetzungen von Personenstandsurkunden durch einen nach Landesrecht ermächtigten Übersetzer zu fordern. Eine notarielle Beglaubigung dessen Unterschrift kann nur verlangt werden, wenn sich konkrete Anhaltspunkte für eine Unterschriftenfälschung ergeben.
Am 01.03.13 haben die Länder das Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren gebilligt. Das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz ...
Verstirbt der Erblasser in einem „Pflegewohnzentrum“, so stellt dieses seinen letzten Wohnsitz dar, wenn nicht mit einer Rückkehr des Betroffenen in seine Wohnung zu rechnen war (OLG Düsseldorf 29.10.
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Ein Rechtsanwalt, der anlässlich desselben Erbfalls Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen vertritt, verstößt ohne die Interessenkollision auflösende Mandatsbeschränkungen gegen das Vertretungsverbot gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA (BGH 16.1.13, IV ZB 32/12, Abruf-Nr. 130680 ).