Eine interessante Frage im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass: Es geht um die Auslegung der europäischen Richtlinie 95/46 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Kann der Internetkonzern Google gezwungen werden, einen Link zu einer Website zu entfernen? Der Generalanwalt des EuGH wird heute eine Empfehlung abgeben und seine Schlussanträge stellen. In einigen Monaten wird das Gericht entscheiden.
Das Kind hat als Gesamtrechtsnachfolger seiner Mutter einen Anspruch auf Vertragsanpassung gegenüber den übrigen Gesellschaftern, wenn sich die Differenz zwischen dem Buchwertanteil der Erblasserin und ihrem ...
Wird in einem zwischen einem Elternteil und einem seiner Kinder geschlossenen Grundstückübertragungsvertrag ein Pflichtteilsverzicht der Geschwister mitbeurkundet, handelt es sich um verschiedene Gegenstände im Sinne ...
Wird ein FG in einem einfach gelagerten Klageverfahren zwischen dem Eingang des letzten Schriftsatzes eines der Beteiligten und der Anberaumung der mündlichen Verhandlung fünfeinhalb Jahre lang - abgesehen von einer Aktenanforderung und einer kurzen Anfrage an den Kläger - nicht tätig, ist die Verfahrensdauer als unangemessen anzusehen (BFH 17.4.13, X K 3/12, n.v., Abruf-Nr. 131590 ).
Der Erbe eines Patienten hat gegen den behandelnden Arzt einen Anspruch auf die zumindest zeitweilige Herausgabe medizinischer Präparate, wenn die Herausgabe zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen ...
1.Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht erwirbt, hat seine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des Werts durch ...
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Der Genehmigungsvorbehalt des § 11 Abs. 2, 2. Alt. BNotO erfasst auch Urkundstätigkeiten von Notaren im Ausland. Sofern die Genehmigungsfähigkeit einer notariellen Urkundstätigkeit im EU-Ausland nicht bereits am Territorialitätsprinzip scheitert, was der Senat offen gelassen hat, kommt eine Genehmigung nur ausnahmsweise in Betracht. Dies ist der Fall, wenn objektiv gewichtige Interessen der Urkundsbeteiligten gefährdet sind, wenn nicht ein Notar ihres Vertrauens tätig werden kann (BGH 4.3.13, NotZ(Brfg) ...