Krematorien dürfen das Zahngold von Toten nach der Einäscherung behalten und auch verwerten (BAG 21.8.14, 8 AZR 655/13). Das vom BAG gefällte Urteil, das den eigentlichen Gegenstand der Klage – die Schadenersatzforderung des Krematoriums – zurück ans Hamburger LAG verwiesen hat – schließt eine bisher bestehende Rechtslücke. Offene Fragen aber bleiben bestehen.
Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Verurteilung des Beschwerdeführers zu einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen eine Friedhofssatzung und Belästigung der Allgemeinheit richtet.
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Die Bundesregierung weist auf Folgendes hin: Immer mehr Menschen arbeiten oder verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland. Viele besitzen dort und in ihrem Heimatland Vermögen. Im Todesfall sind die Erben damit oftmals überfordert. Im kommenden Jahr wird die Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU vereinfacht. Ab August 15 gilt die neue Europäische Erbrechtsverordnung(EU-ErbVO). Diese regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Die neue ...
Grundstücksvermächtnisse zugunsten der weichenden Miterben sind – auch wenn sie zu einer Zerschlagung des zum Hof gehörenden Grundbesitzes führen – nicht nach § 16 Abs. 1 S. 1 HöfeO nichtig, wenn der Hof im ...
Die Schlüssigkeit einer Teilungsklage eines Miterben setzt einen Klageantrag voraus, der auf Zustimmung zum dezidierten Teilungsplan gerichtet ist, der die Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses erfasst.
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Mittellosigkeit des Nachlasses als Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers gegen die Staatskasse aus § 1915 Abs. 1 S. 1, § 1836 Abs. 1 BGB i.V. mit § 1 Abs. 2 S. 1, § 4 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) ist auch anzunehmen, wenn der Verwertung des Nachlassvermögens ein tatsächliches oder rechtliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung in angemessener Zeit nicht durchgeführt werden kann (OLG Schleswig 24.3.14, 3 Wx 84/13, n.v., Abruf-Nr. 142083 ).