03.02.2015 · Nachricht · Facebook
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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28.01.2015 · Nachricht · Internationales
Der Gesetzentwurf vom 29.12.14 dient der Durchführung der VO (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.12 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und ...
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23.01.2015 · Fachbeitrag ·
IWW Online-Seminar
Die Steuervergünstigungen gem. §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
23.01.2015 · Fachbeitrag ·
Gemeinschaftliches Testament
Eine Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament kann durch den zweiten Ehegatten nach Wiederverheiratung angefochten werden, § 2079 BGB (OLG Hamm 28.10.14, 15 W 14/14, n.v., Abruf-Nr. 143633 ).
23.01.2015 · Fachbeitrag ·
Erbengemeinschaft
Ein Grundstückserwerb, der auf der Übertragung von Anteilen an einer Erbengemeinschaft beruht, kann auch dadurch rückgängig gemacht werden, dass ein Miterbe sein gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt und der Erwerber ...
23.01.2015 · Fachbeitrag ·
FAO Online-Seminar
Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW-Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen.
23.01.2015 · Fachbeitrag ·
Gebührenrecht
Ab dem Erbfall ist/sind Auftraggeber des Rechtsanwalts der Erbe/die Erben, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss. Für die Erhöhung der Geschäfts- oder der Verfahrensgebühr kommt es nicht auf die Anzahl der Geschäftsbesorgungsverträge, sondern ausschließlich darauf an, für wie viele Erben der Rechtsanwalt tätig wird. Davon, ob es für den Rechtsanwalt ab dem Erbfall infolge Vertretung mehrerer Erben tatsächlich zu einer Mehrarbeit kommt, hängt eine Gebührenerhöhung nicht ab (OLG ...