23.01.2015 · Fachbeitrag ·
IWW Online-Seminar
Die Steuervergünstigungen gem. §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
23.01.2015 · Fachbeitrag ·
Gemeinschaftliches Testament
Eine Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament kann durch den zweiten Ehegatten nach Wiederverheiratung angefochten werden, § 2079 BGB (OLG Hamm 28.10.14, 15 W 14/14, n.v., Abruf-Nr. 143633 ).
23.01.2015 · Fachbeitrag ·
Erbengemeinschaft
Ein Grundstückserwerb, der auf der Übertragung von Anteilen an einer Erbengemeinschaft beruht, kann auch dadurch rückgängig gemacht werden, dass ein Miterbe sein gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt und der Erwerber ...
23.01.2015 · Fachbeitrag ·
FAO Online-Seminar
Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW-Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen. Der Familienrechts-Experte VRiOLG Dr. Jürgen Soyka erläutert am 23.2.15 in einem 2,5-stündigen Online-Seminar, welche Risiken im unterhaltsrechtlichen Abänderungsverfahren bestehen und wie Sie diese erfolgreich meistern.
23.01.2015 · Fachbeitrag ·
Gebührenrecht
Ab dem Erbfall ist/sind Auftraggeber des Rechtsanwalts der Erbe/die Erben, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss. Für die Erhöhung der Geschäfts- oder der Verfahrensgebühr kommt es nicht auf die ...
14.01.2015 · Nachricht · Öffentliches Recht
Ist ein Verwandter nach § 1611 BGB von der Unterhaltspflicht befreit, führt dies nicht zugleich zu einem Entfallen der öffentlich rechtlichen Bestattungspflicht (VG Lüneburg 16.12.14, 5 A 146/14).
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13.01.2015 · Nachricht · Facebook
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe, die bereits aus über 100 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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