Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sog. Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im geschriebenen Recht, an der es fehlt (BVerfG 24.2.15, 1 BvR 472/14).
Weil sich der Sohn des Klägers nicht an mündliche Zusagen gehalten und auch sonst ungebührlich verhalten haben soll, verlangte der Vater die Rückübertragung von Grundstücken, die er zuvor zu gleichen Teilen auf ...
Vom 12. bis 14.3.15 findet in Berlin der 10. Deutsche Erbrechtstag statt. Das IWW Institut wird dort gemeinsam mit seinem Kooperationspartner, der DGE, Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., vertreten sein.
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Darüber, ob der Heimbetreiber mit den Kosten der (Freiwilligen) Feuerwehr für die Suche nach einer aus einem Alten- und Pflegeheim verschwundenen, orientierungslosen Person belastet werden kann, hatte jüngst das VG ...
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Die Beendigung eines Lebensversicherungsvertrags infolge des Eintritts des Versicherungsfalls durch den Tod der versicherten Person wird von § 39 VVG nicht erfasst, sodass der Versicherer in diesem Fall zur Verrechnung der Versicherungsleistung mit der ausstehenden Prämie in voller Höhe (der gesamten und nicht nur der anteiligen Jahresprämie) berechtigt ist (BGH 23.7.14, IV ZR 204/13, NJW-RR 15, 27, Abruf-Nr. 151710 ).