Die Verwaltung des Gesamtshandvermögens einer Erbengemeinschaft ist für die Konsolidierung der mehrheitlich gehaltenen Erbschaft von großer Bedeutung. Als Vorstufe zur Auseinandersetzung dient die Verwaltung vorrangig der Sicherung und Steigerung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Für eine zügige Entscheidungsfindung ist wichtig, dass die Miterben richtig miteinander kommunizieren. Der Beitrag ruft dem beratenden Anwalt die innere Struktur der Erbengemeinschaft in Erinnerung.
Die von dem Prozessbevollmächtigten des Alleinerben einer verstorbenen Rechtsanwältin unterzeichnete Gebührenrechnung genügt den formalen Anforderungen, wenn sich der wesentliche Inhalt der Gebührenrechnung ...
Berechtigt ein vollstreckbarer Titel eine Erbengemeinschaft zur Einsicht in Unterlagen, muss die Einsicht entweder allen Miterben gleichzeitig oder nur einem von den Anderen bevollmächtigten Miterben gewährt werden ...
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Nacherbeneinsetzung der Beschwerdegegnerin, einer Tochter des Erblassers, gemäß § 2107 BGB weggefallen ist, weil der zum Vorerben eingesetzte Sohn des Erblassers seinerseits ein nicht leibliches Kind, den Beschwerdeführer, hinterlassen hat.
Der Ehemann stellt nach dem Tod seiner Ehefrau einen Erbscheinsantrag. Sein Interesse geht dahin, als Vollerbe ausgewiesen zu werden anstatt nur als durch erneute Heirat auflösend bedingter Vollerbe. Das OLG weist das ...
Der kinderlose Erblasser war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit, lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1, die Ehefrau, ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige und wie der ...
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Der an Kindes statt angenommene Abkömmling wird nicht gesetzlicher Erbe des Annehmenden, wenn eine ergänzende Auslegung des Testaments des Annehmenden einen anderen Willen des Erblassers ergibt (OLG Karlsruhe, 11.6.12, 14 Wx 76/11).