Der Ehemann stellt nach dem Tod seiner Ehefrau einen Erbscheinsantrag. Sein Interesse geht dahin, als Vollerbe ausgewiesen zu werden anstatt nur als durch erneute Heirat auflösend bedingter Vollerbe. Das OLG weist das wegen Erfolglosigkeit seines Antrags eingelegte Rechtsmittel als unbegründet zurück: Die zur Begründung des Erbscheinsantrags erforderlichen Tatsachen sind nicht für festgestellt zu erachten, § 2359 BGB (OLG Celle 4.10.12, 6 W 180/12).
Der kinderlose Erblasser war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit, lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1, die Ehefrau, ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige und wie der ...
Der an Kindes statt angenommene Abkömmling wird nicht gesetzlicher Erbe des Annehmenden, wenn eine ergänzende Auslegung des Testaments des Annehmenden einen anderen Willen des Erblassers ergibt (OLG Karlsruhe, 11.6.
Auslegung eines Testaments kann dafür sprechen, dass die Abkömmlinge der bedachten Lebensgefährtin für den Fall ihres vorzeitigen Versterbens Ersatzerben sein sollen (OLG Düsseldorf 30.07.2012, 3 Wx 247/11).
Im Bereich der Landwirtschaft gelten besondere erbrechtliche Regeln. Das gesetzliche Erbrecht bestimmt sich nach der Höfeordnung. Maßgeblich ist zunächst, ob der Erblasser einen Hoferben bestimmt oder ihm den Hof ...
1. Ein vor dem 1.7.49 geborenes nichteheliches Kind und seine Abkömmlinge sind in Erbfällen, die bis zum 28.5.09 eingetreten sind, weiterhin vom Erbrecht nach dem Vater und dessen Verwandten ausgeschlossen. 2.
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Seit dem 1.1.2012 betreibt die Bundesnotarkammer ein Zentrales Testamentsregister. In jedem Sterbefall erfolgt von Amts wegen eine Überprüfung des Registers auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden. Das zuständige Nachlassgericht wird unverzüglich informiert. Hierdurch wird der letzte Wille des Erblassers verstärkt gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.