Die Jahresabschlüsse 2018 stehen an. Und wie in jedem Jahr gilt es dabei, den Überblick zu behalten. Mit den nachfolgenden Ausführungen und der Checkliste für den Anhang einer kleinen GmbH haben Sie einen Praxisleitfaden an der Hand. Der Vorteil: Sie können alle relevanten Punkte einfach abhaken und als Nachweis ablegen.
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Mandanten von einer Ordnungsgeldandrohung des Bundesamts für Justiz wegen fehlender Offenlegung des Jahresabschlusses berichten. Der nachfolgende Beitrag stellt die ...
Das OLG München hat aktuell entschieden, dass bei einer GmbH & Co. KG § 256 AktG auf Beschlüsse zur Feststellung von Jahresabschlüssen entsprechend anwendbar ist (OLG München 19.7.18, 23 U 2737/17, https://dejure.
Ohne ERP-Software wird kaum ein mittelständisches Unternehmen die Herausforderungen der Zukunft (Stichwort: Industrie 4.0) meistern können. Einführung und laufende Aktualisierung der ERP-Software stellen jedoch nicht nur finanzielle und organisatorische Hindernisse dar, sondern werfen auch zahlreiche bilanzielle Fragen auf. Der Beitrag beleuchtet die Problembereiche aus handels- und steuerrechtlicher Sicht.
Der BFH (14.8.18, XI B 2/18, Abruf-Nr. 205478 ) hat darüber entschieden, ob das Finanzamt zur Schätzung gem. § 162 AO befugt ist, wenn bei einer Registrierkasse Stornierungen in den Tagesendsummenbons (Z-Bons) nicht ...
In den nächsten Wochen steht bei vielen Unternehmen die jährliche Inventuraufnahme auf dem Programm. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Erfassung sogenannter „rollender Ware“ bzw. „unterwegs ...
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Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Provisionsvorschüsse sind beim Empfänger als erhaltene Anzahlungen zu passivieren. Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH (26.4.18, III R 5/16, Abruf-Nr. 202411 ) sind Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Provisionsvorschüssen stehen, nicht als unfertige Leistung zu aktivieren, wenn kein Wirtschaftsgut entstanden ist.