Zur Berechnung der AfA ist eine Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und auf das Gebäude notwendig. Dabei ist der im Vergleichswertverfahren ermittelte Bodenwert auch bei einem denkmalgeschützten Gebäude nicht durch Abzinsung oder Abschläge zu mindern (FG Köln 7.9.16, 5 K 925/08, Rev. beim BFH IX R 43/17, Abruf-Nr. 199997 ).
Im ersten Teil des Beitrags wurden bereits wichtige Hinweise zu den Personalrückstellungen gegeben. Der zweite Teil vervollständigt den Überblick mit der Darstellung der Rückstellungen aus dem Verwaltungsbereich ...
Zumutbarkeits- und Praktikabilitätserwägungen befreien den Inhaber
eines Friseurgeschäfts nicht von der Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen, auch wenn täglich nur wenige Kunden bedient werden
(FG ...
Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbstständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen. Eine im Revisionsverfahren nachgereichte Vollmacht genehmigt sowohl die Revisionseinlegung als auch die Erhebung der Klage und wirkt bis ins Einspruchsverfahren zurück (BFH 10.10.17, X R 1/16, Abruf-Nr. 199084 ).
Wegen der zahlreichen Sachverhalte, die letztendlich zur Bildung einer Rückstellung führen können, kann der Überblick leicht verloren gehen. Der erste Teil des Beitrags systematisiert daher zunächst die diversen ...
Im Rahmen der Digitalisierung und der dadurch fortlaufenden Optimierung von Geschäftsprozessen in Unternehmen bieten Banken ihren Firmenkunden zunehmend elektronische Kontoauszüge als Alternative zum Papierkontoauszug ...
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IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Grundsätze für einen ordnungsmäßigen Konzernlagebericht enthält der Deutsche Rechnungslegungs Standard (DRS) 20. Wegen der Strukturgleichheit besitzen diese Regelungen auch erhebliche Relevanz für den Lagebericht. Infolge des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (BGBl I 17, 802) wurde der DRS 20 nun durch den DRÄS 8 (BAnz AT 4.12.17 B1) angepasst. Der Beitrag zeigt, welche bereits ab dem Geschäftsjahr 2017 anzuwendenden Neuregelungen der DRÄS 8 im Hinblick auf den (Konzern-)Lagebericht enthält.