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  • · Fachbeitrag · Buchführung

    Bilanzierung von ERP-Software: Von der Implementierung bis zur Folgebewertung

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg

    | Ohne ERP-Software wird kaum ein mittelständisches Unternehmen die Herausforderungen der Zukunft (Stichwort: Industrie 4.0) meistern können. Einführung und laufende Aktualisierung der ERP-Software stellen jedoch nicht nur finanzielle und organisatorische Hindernisse dar, sondern werfen auch zahlreiche bilanzielle Fragen auf. Der Beitrag beleuchtet die Problembereiche aus handels- und steuerrechtlicher Sicht. |

    1. Begriffe „ERP-Software“ und „Customizing“

    Die Abkürzung ERP steht für Enterprise-Resource-Planning, übersetzt Geschäftsressourcenplanung. Um die Unternehmensressourcen optimal zu steuern, wird in den meisten mittelständischen Unternehmen eine Software eingesetzt, die ERP-Software. Eine ERP-Software besteht in der Regel aus verschiedenen Modulen (z. B. Materialwirtschaft, Fertigung, Rechnungswesen, Logistik, Personal und Vertrieb), die auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen. Moderne ERP-Systeme erlauben sogar den Einsatz über Unternehmensgrenzen hinweg. So können nicht nur Konzernunternehmen, sondern auch Lieferanten und Kunden direkt in die Geschäftsprozesse einbezogen werden. Dies bringt erhebliche Zeit- und Kostenvorteile mit sich.

     

    Wegen der individuellen und häufig komplexen Geschäftsprozesse muss eine Standard-ERP-Software nach dem Kauf an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden. Diese Anpassung wird Customizing genannt. In der Regel bleibt beim Customizing aber der Quellcode des Programms unverändert. Für die Beratung und Anpassung der Strukturen fallen jedoch erfahrungsgemäß sehr hohe Kosten an.

      

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