Nach dem klassischen Verständnis befasst sich die Inventur mit dem Zählen, Messen und Wiegen der Bestände und deren Erfassung in Inventurlisten. Die Digitalisierung und Automatisierung der Buchführung macht aber auch vor der Inventur nicht Halt. So kann die Bestandserfassung z. B. mithilfe von Scannern weitgehend automatisiert werden. Der Beitrag beschäftigt sich damit, wie die Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur bei Scannerinventuren angewendet werden können.
Die richtige Abbildung von Altersteilzeitvereinbarungen gehört zu den Klassikern bei der Bilanzierung. Das Urteil des BFH (27.9.17, I R 53/15) zum Nachteilsausgleich und das daraufhin geänderte Schreiben des BMF (22.
Die Jahresabschlüsse 2018 stehen an. Und wie in jedem Jahr gilt es dabei, den Überblick zu behalten. Mit den nachfolgenden Ausführungen und der Checkliste für den Anhang einer kleinen GmbH haben Sie einen ...
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Mandanten von einer Ordnungsgeldandrohung des Bundesamts für Justiz wegen fehlender Offenlegung des Jahresabschlusses berichten. Der nachfolgende Beitrag stellt die verschärften Anforderungen an die Offenlegung von Jahresabschlüssen dar und gibt Praxistipps mit konkretem Fallbezug.
Das OLG München hat aktuell entschieden, dass bei einer GmbH & Co. KG § 256 AktG auf Beschlüsse zur Feststellung von Jahresabschlüssen entsprechend anwendbar ist (OLG München 19.7.18, 23 U 2737/17, https://dejure.
Ohne ERP-Software wird kaum ein mittelständisches Unternehmen die Herausforderungen der Zukunft (Stichwort: Industrie 4.0) meistern können. Einführung und laufende Aktualisierung der ERP-Software stellen jedoch nicht ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Der BFH (14.8.18, XI B 2/18, Abruf-Nr. 205478 ) hat darüber entschieden, ob das Finanzamt zur Schätzung gem. § 162 AO befugt ist, wenn bei einer Registrierkasse Stornierungen in den Tagesendsummenbons (Z-Bons) nicht ausgewiesen sind, sondern allein die verbleibende Differenz. Zugleich hat der BFH Stellung bezogen, inwieweit Schätzungen nach amtlichen Richtsatzsammlungen als geeignet erscheinen.