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  • · Fachbeitrag · Checkliste

    Jahresabschluss 2018: So erstellen Sie den Anhang für eine kleine GmbH rechtssicher

    von StBin Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut und Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    | Die Jahresabschlüsse 2018 stehen an. Und wie in jedem Jahr gilt es dabei, den Überblick zu behalten. Mit den nachfolgenden Ausführungen und der Checkliste für den Anhang einer kleinen GmbH haben Sie einen Praxisleitfaden an der Hand. Der Vorteil: Sie können alle relevanten Punkte einfach abhaken und als Nachweis ablegen. |

    1. Allgemeine Vorbemerkungen

    Entweder auf einem Deckblatt für den Jahresabschluss oder zu Beginn des Anhangs sind die allgemeinen Angaben zur aufstellenden Gesellschaft zu machen: Firma, Sitz, Registergericht und Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie Angabe, falls sich die Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung befindet (§ 264 Abs. 1a HGB; vgl. hierzu Oser/Orth/Wirtz, DB 15, 1734).

    2. Besonderheiten für Kleinstkapitalgesellschaften

    Wenden Kleinstkapitalgesellschaften i. S. des § 267a HGB den beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 S. 5 HGB) nicht an, brauchen sie keinen Anhang aufstellen (§ 264 Abs. 1 S. 5 HGB), wenn unter der Bilanz Angaben gemacht werden zu:

      

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