Ein vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die sog. Wohnraumoffensive steuerlich gefördert. Dies hat das FG Köln aktuell entschieden.
Wird innerhalb des Beobachtungszeitraums der Strom einer Aufdachphotovoltaikanlage zu mehr als 10 % für das privat genutzte Wohnhaus verbraucht, liegt keine ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche ...
Ein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an eine Privatschule in der Schweiz scheidet regelmäßig auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aus Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I des Abkommens ...
Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn.
Die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an
Feriengäste müssen zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt ...
Eine nach traditionellem Roma-Ritus geschlossene „Ehe“ erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 26 EStG für eine Zusammenveranlagung, solange diese Ehe nicht vom Heimatstaat als rechtsgültig anerkannt ist.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Der einem Steuerpflichtigen zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch in Höhe der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften. Die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt auch keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar.