Der Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG bei Auflösung einer § 6b-Rücklage i. H. v. 6 % des aufgelösten Rücklagenbetrags für jedes volle Wirtschaftsjahr des Bestehens der Rücklage ist auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Niedrigzinsniveaus in den in Streit stehenden Wirtschaftsjahren 2019/2020 und 2020/2021 nicht verfassungswidrig, so ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg.
Die Komplementäre einer KGaA können in Höhe ihrer Haftungseinlage Reinvestitionsrücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG auf Wirtschaftsgüter der KGaA übertragen.
Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft führt dazu, Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung bei dem Ehegatten zu berücksichtigen, der aufgrund seiner Einkunftserzielung den doppelten ...
Zahlungen an einen Förderverein, der die Gelder an einen Schulträger zur Finanzierung einer Schule weiterleitet, die von den eigenen Kindern besucht wird, können Schulgelder i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG darstellen.
Eine als gewerblich zu qualifizierende Tätigkeit kann auch bei langjähriger Nutzungsüberlassung von Domains und Markenrechten gegeben sein, wenn daneben weitere Leistungen zur sicheren und effektiven Nutzung erbracht ...
Einer Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse. Der Arbeitgeber ist nicht Schuldner der Energiepreispauschale. Solange die ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
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Der BFH hat aktuell entscheiden, dass Aufwendungen, die ein
Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von
Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein können und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.