Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 1.9.2021 (VI R 18/19) klargestellt, dass der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG bei sogenannten beihilfefähigen Krankheitskosten keine verfassungswidrige Benachteiligung von Steuerzahlern ohne Beihilfeanspruch gegenüber beihilfeberechtigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst darstellt.
Bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Kauf einer Immobilie sind Sachbearbeiter und Prüfer der Finanzämter in der Regel sehr streng. Überschreiten die Kosten für solche ...
Das LfSt Bayern hat sich zur Besteuerung von in Kindertageseinrichtungen und Schulen erzielten Umsätzen im zeitlichen Anwendungsbereich von § 2b UStG positioniert.
Das FM Mecklenburg-Vorpommern ergänzt das BMF-Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauteren Wettbewerbshandlungen um Ausführungen zum Vorsteuerabzug.
Der BFH hat mit Urteil vom 26.9.2023 (IX R 14/22) zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks entschieden. Dieses Urteil reiht sich in die bisher ...
Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden „Beteiligungsbeträge“ sind im Zeitpunkt der ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Der BFH hat mit Beschluss vom 19.10.2023 (IV R 13/22) dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.