Mit gleich lautenden Erlassen vom 22.12.2023 (BStBl I 24. 69) haben die obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des BFH-Urteils vom 26.7.2022 (II R 25/20, BStBl II 24, 21) in Bezug auf die Frage, wie mit der Verschonungssystematik und der Lohnsummenprüfung bei einheitlichen Übertragungen von mehreren wirtschaftlichen Einheiten zu verfahren ist, Stellung genommen.
Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 EUR sollte im Jahr 2022 diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstanden und die ...
Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben zum Thema „Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen“ die wesentlichen Anforderungen ...
Benennt ein EU-Kunde dem Verkäufer im Zeitpunkt der Lieferung keine USt-IdNr., sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt. Die Steuerbefreiung entfällt. Dieser Mangel kann allerdings seit neuestem mit Rückwirkung geheilt werden, wenn der EU-Kunde nachträglich eine im Zeitpunkt der Lieferung gültige USt-IdNr. benennt. Diese auf den ersten Blick positive Regelung bringt für den Verkäufer erhebliche Gefahren mit sich. Dem Verkäufer sind daher ...
Das FG Niedersachsen hat dazu Stellung bezogen, ob ein Influencer Anschaffungskosten für hochwertige Kleidung und Mode-Accessoires als Betriebsausgaben geltend machen kann. Dabei geht es über den Einzelfall ...
Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Er ist nichtig und damit nach § 124 Abs. 3 AO unwirksam, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Mit Präventionsleistungen im Zusammenhang stehende unentgeltliche oder vergünstigte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers sind regelmäßig nicht nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei. Dies hat der BFH aktuell geurteilt.