Eine energetische Maßnahme ist erst dann i. S. d. § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG abgeschlossen, wenn nicht nur die Leistung vollständig erbracht ist, sondern der Steuerpflichtige auch eine Schlussrechnung erhalten hat und der gesamte Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbringers einbezahlt worden ist. Eine Rechnung über Teilleistungen ist nicht ausreichend.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (20/10931) auf eine Kleine Anfrage (20/10787) der CDU/CSU-Fraktion, dass über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V derzeit noch keine Angaben ...
Das Gesetzesvorhaben umfasst neben der Aufhebung der Freizone Cuxhaven Anpassungen weiterer Gesetze im Zollbereich, die in verschiedener Hinsicht der Überarbeitung bedürfen. Insbesondere werden die Rechtsgrundlagen im ...
Obwohl das JStG 2023 nach langen Diskussionen erst kürzlich verkündet wurde, liegt bereits der Referentenentwurf zum JStG 2024 vor. In der 240 Seiten starken Gesetzesbegründung werden notwendige Anpassungen an EU-Recht, EuGH-Rechtsprechung sowie BFH-Rechtsprechung vorgestellt. Auch die Zuständigkeit von Finanzbehörden ändert sich punktuell. Im Referentenentwurf finden sich auch in diesem Jahr umfassende Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer.
Die noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30.9.24 eingereicht werden. Eine nochmalige Verlängerung soll es ...
Die Bundesregierung plant für die laufende Legislaturperiode keine Reform der Umsatzsteuersätze. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Sie verweist dabei auf den ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Der Steuerberater kann die Vergütung nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Die Berechnung ist vom Steuerberater zu unterzeichnen oder vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers in Textform zu erstellen (§ 9 Abs. 1 StBVV). Das heißt, nur eine vom Steuerberater unterschriebene Rechnung, die es bei der ab dem 1.1.2025 geltenden Regelung über die E-Rechnung aber nicht mehr gibt, bewirkt eine wirksame Forderung. Allerdings kann der Mandant einem Verzicht zustimmen. Die aber ...