Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist zugelassen, „wenn und soweit“ die in § 6a Abs. 1 EStG angeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu muss die schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten. Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der Zusage einer Versorgungskomponente, hindert dies eine Rückstellung für die Zusage einer anderen Versorgungskomponente insoweit nicht. Sind daher die Voraussetzungen für ...
Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds können Fondsetablierungskosten i. S. v. § 6e Abs. 2 EStG darstellen.
Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Dies hat das FG Köln aktuell entschieden.
Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts erfüllen bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs die Voraussetzungen für einen steuermindernden Abzug als nachträgliche Werbungskosten.
Die Neuregelung der Entfernungspauschale, die eine Erhöhung ab dem 1.1.2022 befristet bis zum 31.12.2026 ab dem 21. Kilometer auf
0,38 EUR je vollen Entfernungskilometer vorsieht und die Pauschale für die ersten 20 ...
Vereinbaren die erbbauberechtigte Verpächterin und der Eigentümer (Stadt A), an den das Grundstück auf feste Zeit (hier: 33 Jahre) zurückverpachtet ist, den vorzeitigen Heimfall, sodass auch der Pachtvertrag endet, ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Vor dem 1.8.2022 bestand für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter handelte.