Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Satz 1 Hs. 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen USt-IdNr. durch den Leistungsempfänger an. Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger wirkt zugunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer den leistenden Unternehmer hinsichtlich der Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 Satz 1 Hs. 1, Abs. 1 UStG treffenden Feststellungslast. Eine Entscheidung auf Grundlage der ...
Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes sind bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der ...
Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes sind bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der ...
Der BFH hat an den EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen die Frage herangetragen, ob die Frühstücksleistung einer Fremdenpension auch als unselbstständige Nebenleistung von der Steuersatzermäßigung der Beherbergungsleistung ausgenommen ist.
Der BFH hat an den EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen die Frage herangetragen, ob insbesondere die Angebote von WLAN sowie Fitness- und Wellnesseinrichtungen durch Hotels auch als unselbstständige Nebenleistung ...
§ 3a Abs. 2 UStG bestimmt, dass eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen vorbehaltlich der Abs. 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e UStG an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der Empfänger ...
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In einem aktuellen Fall der Finanzrechtsprechung (FG Düsseldorf, 31.1.22, 11 K 2812/17 H, nachfolgend BFH: XI B 24/22) stritten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuerschulden. Besonderheit hierbei war, dass eine entsprechende Haftungsschuld aus der Einbindung des etwaigen Geschäftsführers in ein Firmengeflecht resultierte, das ein Umsatzsteuerkarussell betrieb.