Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Geltendmachung von Aufwendungen aus Handwerkerrechnungen aufgrund von § 35a Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich ist, wenn der Steuerpflichtige ohne Anforderung durch den Leistungserbringer und ohne Vorliegen einer von diesem erstellte Rechnung eine Vorauszahlung erbringt. Eine Geltendmachung nach § 35a Abs. 3 EStG von Voraus- bzw. Anzahlungen ist nur möglich, wenn diese marktüblich bzw. sachlich begründet und vom Leistungserbringer angefordert sind.
Immer häufiger mieten Arbeitgeber Räumlichkeiten an, an denen Arbeitnehmer tätig werden können. Die Vorteile liegen auf der Hand: Arbeitgeber erreichen damit Bewerber, die weit vom Betriebssitz entfernt wohnen und ...
Erzielten Rentner neben einer gesetzlichen Altersrente im Steuerjahr 2022 noch gewerbliche Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage, profitieren sie unter bestimmten Voraussetzungen 2022 sowohl von der ...
Dass Immobilieneigentümer das Recht haben, dem Finanzamt für eine Immobilie eine kürzere als die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer nachzuweisen, ist aufgrund zahlreicher BFH-Urteile und aufgrund von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG unumstritten. Probleme gibt es nach wie vor mit den Nachweisen, die das Finanzamt für die Begründung einer kürzeren Nutzungsdauer fordert. Nachfolgend erhalten Sie ein Update für die Beratungspraxis, welche Optionen Mandanten hier haben.
Berufsgeheimnis der Steuerberater und Kapitalbindung für die Kanzleien sind Gegenstand aktueller Verfahren des EuGH. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) gibt dazu einen kurzen Überblick.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 12.8.2024 Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) sowie einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.