Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem sog. Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) die Einführung einer Sonderregelung für PV-Anlagen gemeinnütziger Organisationen.
Immer mehr Menschen werden zu Influencern und lassen ihre Online-Community über YouTube, Instagram, TikTok oder twitch an ihrem Leben teilhaben. Bei der Versteuerung der Einnahmen aus der Tätigkeit tauchen immer ...
Ist es steuerlich möglich, dass ein Betrieb unentgeltlich übertragen wird und Zahlungen des bisherigen Betriebsinhabers nach Insolvenz des Betriebs und einer Privatinsolvenz des Übernehmers als nachträgliche ...
Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Abs. 3 AO darf das Finanzamt nach § 152 Abs. 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als Ermessensentscheidung festsetzen. Soweit § 152 Abs. 3 Nr. 3 AO bestimmt, dass die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt, ist bei Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen auf die ...
Weist die Buchführung eines Restaurants (hier: eines Buffet-Restaurants mit asiatischem Speiseangebot) mehrere gewichtige formelle und materielle Buchführungsmängel auf, die Anlass geben, die sachliche Richtigkeit ...
Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann nach Auffassung des BFH auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt ...
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Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
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IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Das FG Münster hat mit Urteil vom 2.7.2024 entschieden, dass sich Gewinne von Tochterpersonengesellschaften auf die Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen bei der Mutterpersonengesellschaft nicht auswirken.