Wann ist eine längere Fahrtstrecke als verkehrsgünstiger im Rahmen der Berechnung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich anzuerkennen? Eine Straßenverbindung ist dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere längere Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen i. d. R. schneller und pünktlicher erreicht, so ein ...
Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren. Dies kann zu ...
Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie dem an Krebs erkrankten Steuerpflichtigen ärztlich verordnet worden sind.
Für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG sind den Aufwand mindernde Versicherungsleistungen ihrerseits nicht um damit in Zusammenhang stehende Rechtsberatungskosten zu kürzen, sodass Rechtsberatungskosten infolge des Abzugsverbots gemäß § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG im Ergebnis unberücksichtigt bleiben.
Die als Existenzgrundlage i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG verstandene materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen umfasst den wesentlichen Teil seines Vermögens oder seiner Arbeitskraft, die es ihm ...
Einer internen Verfügung der Finanzverwaltung ist zu entnehmen, dass künftig eine stärkere Überprüfung stattfinden soll, ob ein Steuerzahler seinen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bereits einmal in Anspruch ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
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Wendet ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Vorteile zu, die nicht in Geld bestehen (sog. Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG), profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte von der Freigrenze von monatlich 50 EUR nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG oder von der Pauschalierung nach § 37b EStG.