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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen 2020

    Wichtige Steueränderungen: Geldwäsche

    | Drastische Herabsetzung der Bargeldschwelle für Goldkäufe. |

     

    Die Überwachung wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger ‒ alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Nach nunmehr vier EU-Geldwäsche-Richtlinien ist der Begriff der Geldwäsche auf jede Art von Transaktionen ausgedehnt, unabhängig davon, ob das Geld legal oder illegal erworben wurde. Die Überwachungspflichten sind deutlich verschärft. Es gibt mehr Überwachungsfälle, mehr Überwachungspflichtige und mehr Überwachungspflichten. Herabgesetzt wurde dabei auch die Schwelle für anonyme Bargeldzahlungen, z. B. beim Kauf von Goldmünzen und Goldbarren, Kunstwerken und Antiquitäten.

     

    • Bis Juni 2017 waren Barzahlungen beim Handel mit Gütern bis 15.000 EUR möglich, ohne dass der Kunde identifiziert werden musste. Beispielsweise konnten Goldbarren und Goldmünzen bis 15.000 EUR bar und anonym gekauft werden.
     

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