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  • · Fachbeitrag · Gesetz gegen Geldwäsche

    Verschärfung bei der Geldwäschebekämpfung: Kabinett beschließt neue Maßnahmen

    | Das Bundeskabinett hat am 31.7.2019 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u. a. den öffentlichen Zugang zum Transparenzregister und weitere Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes (FIU) vor. |

     

    Folgende Regelungen sind im Wesentlichen vorgesehen:

    • Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten wird um Finanzdienstleistungen mit bestimmten Kryptowerten und das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung erweitert.

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