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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuerzahler

    Kleinunternehmer: Zum Vorsteuerabzug beim Übergang zur Regelbesteuerung

    Durch die neue Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG kann es seit 2025 dazu kommen, dass ein Unternehmen im laufenden Jahr zur Regelbesteuerung wechseln muss. Zuvor konnte dies immer nur zu Beginn eines Jahres erfolgen. Dadurch kommt es auch zu Besonderheiten auf der Vorsteuerseite. Hierzu hat das BMF nun Stellung bezogen.

     

    Hintergrund

    Ein von einem im Inland ansässigen Unternehmer bewirkter steuerbarer Umsatz ist umsatzsteuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet.

     

    Kleinunternehmer müssen die Umsätze unterjährig überwachen. Denn wird die 100.000 EUR-Grenze überschritten, tritt für diesen Umsatz und alle weiteren Umsätze die Steuerpflicht ein.