· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsätze von Kunstgießereien
Das LFSt Bayern nimmt Stellung zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze von Kunstgießereien i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a. F. |
Hintergrund: Zum 1.1.2025 wurde der bisherige § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG aufgehoben
Art. 25 Nr. 5 i. V. m. Art. 56 Nr. 7 JStG 2024 vom 2.12.2024 (JStG 2024, BGBl. I 2024, Nr. 387) haben mit Wirkung vom 1.1.2025 in Nr. 1 die Worte „mit Ausnahme der in der Nr. 49 Buchst. f, den Nrn. 53 und 54 bezeichneten Gegenstände“ gestrichen und unter anderem die bisherige Nr. 13 aufgehoben. Bislang lautete die Vorschrift wie folgt:
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