· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Installation einer Wallbox?
Wird eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbracht, muss sich der Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Steuerschuldnerschaft beim Finanzamt anmelden und Steuern abführen. In der Praxis stellte sich hier die Frage, ob auch die Installation einer Wallbox als Bauleistung i. S. v. § 13b UStG zu qualifizieren ist. |
Antwort nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene: Nein. Die im Rahmen einer eigenständigen Leistung erbrachte Installation einer Wallbox ist „nicht“ als Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG anzusehen. Das gilt unabhängig davon, ob gleichzeitig eine Ertüchtigung der Stromleitung erfolgt oder nicht.
Quelle: Ausgabe 11 / 2025 | Seite 822 | ID 50583521