· Fachbeitrag · Wo wird es mehr – wo weniger?
Steueränderungsgesetz 2025 – Die wesentlichen Entlastungen im Überblick
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Am 4.12.2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 mehrheitlich beschlossen (BT-Drs. 21/1974; 21/3104), am 19.12.2025 erfolgte die Zustimmung des Bundesrats. AStW informiert über die wesentlichen Eckpunkte der steuerlichen Entlastungen für Wirtschaft und Bürger ab 1.1.2026. |
Eckpunkte des Bundestagsbeschlusses
Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf für ein StÄndG 2025 (BT-Drs. 21/1974) im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens modifiziert und mit den Änderungen des federführenden Finanzausschusses (Bt-Drs. 21/3104) am 4.12.2025 beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf hat der Bundestag insgesamt zwölf Änderungsanträge des Finanzausschusses angenommen. Die Änderungen sollen grundsätzlich zum 1.1.2026 in Kraft treten. Das Gesetz sieht im Wesentlichen folgende steuerliche Entlastungen vor.
Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Gastronomie: Senkung der USt für Speisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)
Die Umsatzsteuer für Speisen und Dienstleistungen in der Gastronomie wird – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – ab dem 1.1.2026 von derzeit 19 % auf 7 % reduziert. Ziel der Maßnahme ist nach Regierungsangaben die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Entscheidungen seien abhängig von Marktbedingungen und oblägen den betroffenen Gastro-Unternehmen. Angesichts gestiegener Kosten (vor allem für Wareneinkauf, Energie) und der zum 1.1.2026 anstehenden Anhebung des Brutto-Mindestlohnes auf 13,90 EUR/Stunde (ab 1.1.2027: 14,60 EUR/Stunde) ist wenig wahrscheinlich, dass die Umsatzsteuerentlastung zu einer Senkung der Gastropreise auf Speisen führen und damit bei den Verbrauchern ankommen wird.
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