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  • · Nachricht · Corona-Krise

    Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

    | Die Finanzämter setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest. |

     

    Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, empfiehlt das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen diesen Unternehmern die Verwendung des bekannten Vordrucks „Antrag auf Dauerfristverlängerung ‒ Anmeldung der Sondervorauszahlung“ (USt 1 H).

     

    • Der Antrag kann mit ELSTER erstellt und dem Finanzamt übermittelt werden.
    • Auszufüllen ist die Zeile 22 mit einer „1“.
    • Auszufüllen ist auch die Zeile 24. Die Eintragung in Zeile 24 mit „0“ führt zu einer vollständigen Erstattung der Sondervorauszahlung.

     

    PRAXISTIPP | Diese Information hat die Finanzverwaltung NRW auf Ihrer Homepage (www.finanzverwaltung.nrw.de) veröffentlicht. Da ein derartiges Vorgehen bundesweit abgestimmt ist, sollten Sie entsprechende Hinweise auf den Homepages aller Bundesländer finden.

     

    Fundstelle

    • BMF Formularcenter, Antrag auf Dauerfristverlängerung ‒ Anmeldung der Sondervorauszahlung, www.iww.de/s3438
    Quelle: ID 46463142

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