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Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
| Die Finanzämter setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest. |
Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, empfiehlt das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen diesen Unternehmern die Verwendung des bekannten Vordrucks „Antrag auf Dauerfristverlängerung ‒ Anmeldung der Sondervorauszahlung“ (USt 1 H).
- Der Antrag kann mit ELSTER erstellt und dem Finanzamt übermittelt werden.
- Auszufüllen ist die Zeile 22 mit einer „1“.
- Auszufüllen ist auch die Zeile 24. Die Eintragung in Zeile 24 mit „0“ führt zu einer vollständigen Erstattung der Sondervorauszahlung.
PRAXISTIPP | Diese Information hat die Finanzverwaltung NRW auf Ihrer Homepage (www.finanzverwaltung.nrw.de) veröffentlicht. Da ein derartiges Vorgehen bundesweit abgestimmt ist, sollten Sie entsprechende Hinweise auf den Homepages aller Bundesländer finden. |
Fundstelle
- BMF Formularcenter, Antrag auf Dauerfristverlängerung ‒ Anmeldung der Sondervorauszahlung, www.iww.de/s3438
Quelle: ID 46463142